Kostenträger
Osteopathie ist eine anerkannte Behandlungsmethode. Die Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin vergüten die Behandlungen. Eine ärztliche Verordnung ist dazu nicht notwendig.
Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Kosten über eine ärztliche Verordnung zum Teil von der Unfallversicherung übernommen.
Erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse oder Unfallversicherung, ob sie die Kosten übernimmt.
Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach der Dauer, welche in der Regel zwischen 21-30 Minuten oder zwischen 45-60 Minuten liegt. Die Behandlungsdauer ist abhängig von der osteopathischen Befundaufnahme.
Die Behandlungstarife richten sich nach dem Honorarrahmen des SVO-FSO:
21-30 Minuten = CHF 80.—
45-60 Minuten = CHF 150.—
Die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie ist in der Schweiz auf Kantonsebene gelöst. Der SVO-FSO (Schweizerischer Verband der Osteopathen) engagiert sich sehr aktiv in der gesundheits-politischen Verbandsarbeit. Als Ergebnis ist die Osteopathie heute in einigen Kantonen und deren Gesundheits- und Sanitätsdirektionen bereits anerkannt. Weitere Informationen über den Berufsverband und anerkannte Osteopathen und Osteopathinnen in der Schweiz finden Sie unter www.svo-fso.ch
Weitere Informationen zur Kostendeckung finden Sie auch unter folgenden Links:
www.emr.ch
www.asca.ch
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